Liebe VÖW Mitglieder und Freunde, Eine interessante Nachricht. Aber ich kann nicht sagen wie sie einzustufen ist. Berechtigte Kritik oder Ergebnis von Lobbyisten? Beste Grüße Thomas Loew (VÖW Vorstand) http://www.energienetz.de/index.php?itid=468&content_news_detail=5731&back_c ont_id=4045 Deutscher Emissionshandel vierzigfach überteuert Zwei prominente Energiewissenschaftler haben eine vernichtende Kritik des deutschen Emissionshandelssystems veröffentlicht.[*] (2. Januar 2007) - Die Strompreise fielen nach der Liberalisierung im Jahr 1998 für Großkunden um fast 50 Prozent, für Privatkunden um 25 Prozent und sind seither ständig angestiegen. Die kostenlos erhaltenen Emissionszertifikate haben die Stromkonzerne auf die Strompreise aufgeschlagen. Denn andernfalls sei es wirtschaftlicher, die Emissionszertifikate zu verkaufen und ein Kraftwerk nicht einzusetzen. Ein solches Verhalten ist deshalb möglich, weil die Netzbetreiber den Strom zu jedem Preis erwerben müssen, um die Stromnachfrage zu bedienen. Andere Industriezweige können den Zertifikatpreis nicht an die Kunden weitergeben, weil sich deren Kunden an anderen Märkten eindecken würden. Im Jahr 2005 hatten die Stromkunden dadurch höheren Strombeschaffungskosten von fast 5,7 Milliarden Euro. Diese Kosten werden sich in den Folgejahren nahezu verdoppeln. Emissionshandel: 1.100 Euro je Tonne CO2 Durch den Emissionshandel werden die CO2-Emissionen in Deutschland um fünf Millionen Tonnen vermindert. Für jede Tonne verminderter CO2-Emissionen zahlen Verbraucher im Jahr 2005 1.100 Euro und in den Jahren 2007 und 2008 sogar über 2.000 Euro. Zum Vergleich: Der weltweite CO2-Ausstoß wächst gleichzeitig jährlich um eine Milliarde Tonnen, also um das 200-fache an. EEG: 57 Euro je Tonne CO2 Auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien kostet Geld und vermindert CO2-Emissionen. Im Jahr 2005 wurden durch die Förderung erneuerbarer Energien nach dem EEG 41 Millionen Tonnen CO2 eingespart, also achtmal mehr als durch den CO2-Emissionshandel. Die Kosten dafür lagen bei 2,7 Milliarden Euro (Förderung von 9,5 Ct/kWh abzüglich Wert des erzeugten Strom von 4,4 Ct/kWh). Daraus ergeben sich Kosten für jede verminderte Tonne CO2 von 57 Euro. Das ist ein Zwanzigstel des Betrages, den eine Tonne Emissionsminderung durch den Emissionshandel kostet. Stromerzeugungskosten überhöht Im Strommarkt gibt es, so Schlemmermeier und Schwintowski, ein einzigartiges Ungleichgewicht zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Die Marktmacht der Erzeuger bei der Preisgestaltung ist genauso groß, wie die Ohnmacht der Konsumenten, die den Strom kaufen müssen. Die Folgen sind, dass die Erzeuger im Rahmen eines gigantischen Umverteilungsprozesses in absehbarer Zukunft einen Gewinnzuwachs von rund zehn Milliarden Euro haben werden, dem beim Konsumenten ein gleich hoher Kostenzuwachs gegenübersteht. Und: "Obwohl der deutsche Kraftwerkspark weitgehend abgeschrieben ist, erwirtschaftet ein Steinkohlekraftwerk bereits heute rund 80 Prozent der Vollkosten eines neuen Steinkohlekraftwerks. Die Ursache hierfür ist die Marktmacht der vier großen deutschen Stromproduzenten. Mit einem Marktanteil von zusammen knapp 90 Prozent sind sie in der Lage, nicht nur die Kosten des abgeschriebenen Kraftwerks zu verdienen, sondern zudem auch noch bereits heute die Kapitalkosten eines neuen Steinkohlekraftwerks. Die hohen Strompreise haben also zwei kumulierende Ursachen: zum einen die unentgeltliche Zuteilung der CO2-Zertifikate und die speziellen Marktbedingungen des Produkts Strom und zum anderen die Marktmacht der vier großen deutschen Stromerzeuger." Rechtlich unvereinbar mit Effizienzprinzip Das Emissionshandelssystem setzt in Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie um. Wir könnten jedoch die von der EU geforderten CO2-Einsparungen von jährlich fünf Millionen Tonnen mit einem Aufwand von 250 Millionen Euro erreichen, bezahlen aber für das Emissionshandelssystem zwischen fünf und zehn Milliarden Euro. Aus dem Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsgebot der europäischen Verfassung folgt, dass kein Staat zu einer Maßnahme gezwungen werden kann, die dieser Mitgliedsstaat auf anderem Wege schon erfüllt hat oder mit wesentlich geringerem Aufwand erfüllen könnte. Emissionshandel rechtswidrig und nichtig Bei der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten handelt es sich zudem um staatliche Beihilfen im Sinne des europäischen Rechts. Diese Beihilfen sind bisher nicht notifiziert nach Art 88 EG und damit nichtig ? folglich also auch zurückzuzahlen. Eine Notifizierung kommt nicht in Betracht, weil das Ausmaß der Beihilfe mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip kollidiert. "Ein Handelssystem darf nicht praktiziert werden, wenn es ein alternatives System gibt, das 20 bis 40 mal billiger ist. Folglich spricht alles dafür, dass das Emissionshandelssystem beihilferechtswidrig und somit nichtig ist." Netze gehören in Verbraucherhand Nach der "Klubgütertheorie" des Nobelpreisträgers Buchanan sollte derjenige Eigentümer eines Netzes sein, der das größte Interesse an niedrigen Netzentgelten und funktionierendem Wettbewerb hat. Das sind im Regelfall die Verbraucher. Ihnen müsste man also die Eigentumsrechte am Netz zuweisen, so Schlemmermeier und Schwintowski. Entflechtungen ermöglichen Es wäre auch sinnvoll, die Marktmacht der vier großen Stromkonzerne abzubauen, indem diese zur Veräußerung von Kraftwerken gezwungen werden. In den USA kann der Staat derartige Entflechtungen anordnen. Auch in Deutschland ist es unumgänglich, ein entsprechendes auf die Stromwirtschaft unwendbares Instrumentarium zu schaffen (wie bspw. durch die Novellierung des Kartellrechtes). Abmahnung möglich Nach Ansicht der Autoren ist die Einpreisung von kostenlosen Emissionszertifikaten ein Verstoß gegen die Regeln des Wettbewerbs und kann abgemahnt werden. Die Unternehmen könnten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Das Bundeskartellamt führt derzeit ein Verfahren durch. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungen könnte wegen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz tätig werden. Emissionshandel aussetzen Die Studie empfiehlt, bis zum Abschluss der Missbrauchsverfahren durch das Bundeskartellamt den Emissionshandel auszusetzen. Das CO2-Einsparziel würde durch das EEG erreicht. Da dann die Emissionszertifkate nicht mehr handelbar wären, stellen sie keine Kosten mehr dar und die Strompreise müssten entsprechend sinken. Wäre das nicht der Fall, dann müsste das Bundeskartellamt erst recht und massivst eingreifen. Auch die EU-Kommission könnte gegen das Viereroligopol vorgehen, weil hier ein europaweit abgestimmter Missbrauch vorliegen könnte. Außerdem müsste die Bundesrepublik die bisher entstandenen Windfallprofits als unrechtmäßig gewährte Beihilfe zurückfordern. Tut sie das nicht, so verletzt sie den Europäischen Vertrag ? die Kommission kann sodann ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen. [*] "Das deutsche Handelssystem für Emissionszertifikate: Rechtswidrig?" Zeitschrift für neues Energierecht, Heft 10/3 2006, S. 195-199. [PDF, 330 kB] http://www.lbd.de/de/pdf/presse/LBD_Presse_Handelssystem%20Emissionszertifik ate_ZNER.pdf Der eine Autor Ben Schlemmermeier ist Geschäftsführer der LBD-Beratungsgesellschaft Berlin, der andere Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski ist Direktor des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht an der Humboldt-Universität Berlin. ---------------------------------------------------------------------- http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wettbewerb/site__1680 /content_news_detail__5728/back_cont_id__1131/ Netzverstaatlichung ist konsequent (2. Januar 2007) - Prof. Ulrich Ehricke von der Universität Köln referierte auf der Jahrestagung des Instituts für Energierecht am 4. Dezember 2006 in Berlin über die EU-Richtlinien zur Versorgungssicherheit. Durch die Aufspaltung der Netze in verschiedene Gesellschaften fehle es derzeit im deutschen Stromnetz an der früher vorhandenen Gesamtverantwortung. Es gebe dadurch keine Reserven mehr im Netz und der Produktion. Das neue Energiewirtschaftsgesetz nehme die Unternehmen nur sehr schwach in die Verantwortung für die Netzsicherheit. "Die Versorgungssicherheit ist auf dem Altar des Wettbewerbs geopfert worden". Investitionen ließen sich grundsätzlich nicht vom Staat erzwingen. Der Staat könnte jedoch gesetzlich bestimmte Reserven vorschreiben. Eine Alternative dazu sind strenge Regeln für den Schadensersatz bei Netzstörungen und eine Garantiehaftung. Wer auf Sicherheit nicht verzichten wolle, müsse die Netze verstaatlichen. Der Markt kann grundsätzlich keine Sicherheit herstellen. Analog zu den Bundesautobahnen und Bundeswasserstraßen wären konsequenterweise auch staatliche Energienetze denkbar. Prof. Ehricke ist Direktor des Kölner Instituts für Energierecht, Richter am OLG Düsseldorf und Lehrstuhlinhaber für Europarecht. ------------------------------------ Sie erhalten diese eMail, weil Sie sich für einen Service unter < http://www.dnr.de > registriert haben. 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